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Bei Terminen für Beurkundungen und
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Beglaubigungen müssen Sie unbedingt einen Ausweis
(Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
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Für Besprechungen im Zusammenhang mit
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Grundstücken ist es vorteilhaft, wenn Sie sämtliche
verfügbaren Unterlagen (Pläne, Verträge,
Steuerschatzungen etc.) mitnehmen.
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Für Grundstückgeschäfte nach dem Tod
des
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Eigentümers benötigen wir eine Erbbescheinigung
im Original. Zuständige Stelle für die Ausstellung von
Erbbescheinigungen im Kanton Schwyz ist die
Vormundschaftsbehörde der Gemeinde am letzten Wohnsitz des
Verstorbenen.
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