CHECKLISTEN
   

Bitte beachten Sie Folgendes:
   

. Bei Terminen für Beurkundungen und

Beglaubigungen müssen Sie unbedingt einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
   

. Für Besprechungen im Zusammenhang mit

Grundstücken ist es vorteilhaft, wenn Sie sämtliche verfügbaren Unterlagen (Pläne, Verträge, Steuerschatzungen etc.) mitnehmen.
   

. Für Grundstückgeschäfte nach dem Tod des

Eigentümers benötigen wir eine Erbbescheinigung im Original. Zuständige Stelle für die Ausstellung von Erbbescheinigungen im Kanton Schwyz ist die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

   

   

Checklisten zum Herunterladen
  

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Grundstückkaufvertrag (PDF 21KB)

Ehe- / Erbverträge und
Testamente
(PDF 7KB)
. Gründung AG (PDF 10KB)
. Gründung GmbH (PDF 10KB)
Statutenänderungen/
Kapitalerhöhungen
(PDF 10KB)
Tipps für die Aufzeichnung von
Investitionen bei Grundeigentum
von Ehegatten
(PDF 100KB)
  

Vertraulichkeit
Es besteht keine Gewähr dafür, dass E-Mails nur zur Kenntnis des Adressaten gelangen. Die Geheimhaltung der E-Mails kann nicht garantiert werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vertrauliche Mitteilungen postalisch vorzunehmen.